Im letzten Beitrag haben wir schon gesehen, dass die Futtermittelverordnung den Herstellern viel Spielraum lässt. Heute schauen wir genauer hin: Was bedeutet „Fleisch“ auf dem Etikett wirklich, welche Informationen müssen auf jeder Verpackung stehen und wie werden die bekannten Analysewerte eigentlich ermittelt?
Fleisch – seit 2013 klarer geregelt
„Fleisch“ klingt nach hochwertiger Zutat und wird auf vielen Verpackungen groß beworben. Seit 2013 ist in der EU festgelegt, dass damit nur Skelettmuskulatur gemeint ist. Das war vorher nicht eindeutig definiert – auch Herz, Zunge oder andere Teile konnten als Fleisch bezeichnet werden.
Gut zu wissen: Laut Verordnung gibt es keine direkten Sanktionen, wenn ein Hersteller die Bezeichnung nicht korrekt verwendet. Das heißt, es liegt weiterhin viel Verantwortung bei den Produzenten, die Kennzeichnung korrekt umzusetzen.
Die Einteilung von Futtermitteln
Damit die Verpackungen einheitlich sind, gibt es eine klare Einteilung von Futtermitteln:
- Einzelfuttermittel – einzelne Zutaten wie Reis oder Rinderpansen
- Mischfuttermittel – Kombination verschiedener Einzelfuttermittel, aber nicht unbedingt vollständig ausgewogen
- Alleinfuttermittel – deckt laut Hersteller den gesamten Nährstoffbedarf eines Hundes
- Ergänzungsfuttermittel – zusätzliche Produkte wie Snacks, Vitaminmischungen oder Mineralstoffpräparate
Diese Einteilung hilft, auf einen Blick zu erkennen, wofür ein Produkt gedacht ist.
Was auf dem Etikett stehen muss
Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 schreibt vor, welche Informationen auf einer Futtermittelverpackung Pflicht sind. In Artikel 15 heißt es:
„Die Kennzeichnung und Aufmachung von Futtermitteln dürfen den Verwender nicht irreführen (…) und müssen die folgenden Angaben enthalten: Bezeichnung des Futtermittels, Angaben zur Zusammensetzung, analytische Bestandteile, Zusatzstoffe, Nettogewicht, Mindesthaltbarkeitsdatum, Name und Anschrift des Herstellers sowie die Tierart oder Tierkategorie, für die das Futter bestimmt ist.“
In der Praxis bedeutet das:
- Es muss klar sein, ob es sich um Allein-, Ergänzungs- oder Einzelfuttermittel handelt.
- Analysewerte wie Rohprotein, Rohfett, Rohasche und Rohfaser sind verpflichtend.
- Enthaltene Zusatzstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe müssen angegeben sein.
- Gewicht, Fütterungsempfehlung und Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen nicht fehlen.
- Eine Chargennummer sorgt dafür, dass das Produkt rückverfolgt werden kann.
- Name und Anschrift des Herstellers sind Pflicht, genauso wie die Angabe, für welche Tierart das Futter gedacht ist.
Damit erhältst du einheitliche Informationen, egal von welchem Hersteller das Futter stammt.
Die Weender Futtermittelanalyse – Basis seit 1860
Damit die Analysewerte überhaupt angegeben werden können, wird seit 1860 die sogenannte Weender Futtermittelanalyse verwendet. Sie ist bis heute die Grundlage der Fütterungslehre.
Kurz erklärt:
- Trockensubstanz: Das, was vom Futter übrig bleibt, wenn man das Wasser entfernt.
- Rohasche: Zeigt den Mineralstoffgehalt an.
- Rohprotein: Der Eiweißgehalt, wichtig für Muskeln und Gewebe.
- Rohfett: Der Fettgehalt, Energielieferant und Träger für essentielle Fettsäuren.
- Rohfaser: Unverdauliche Pflanzenfasern, die die Verdauung unterstützen.
- Stickstofffreie Extraktstoffe (NfE): Vor allem Kohlenhydrate wie Stärke und Zucker.
Diese Werte geben einen groben Überblick über die Zusammensetzung des Futters. Sie sagen aber nichts über die Qualität der Zutaten aus – nur über deren Anteil.
Warum diese Angaben wichtig sind
Die Kennzeichnungsvorschriften sollen dir einen Überblick geben und dafür sorgen, dass du nicht in die Irre geführt wirst. Die Definition von „Fleisch“ seit 2013 schafft mehr Klarheit, auch wenn die Umsetzung nicht streng sanktioniert wird.
Die Analysewerte sind keine Wissenschaft für sich, sondern eine standardisierte Art, Futter zu beschreiben. Du musst sie nicht auswendig kennen, aber sie helfen zu verstehen, ob ein Futter eher eiweißreich oder fettarm ist.
Am Ende geht es vor allem darum, dass du weißt, was du deinem Hund täglich gibst – und dafür sind diese Vorschriften da.

